Die Verwendung von Schaumfeuerlöschern mit Per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) wird durch eine Regulierung verboten. Diese tritt ab 23.10.20205 in Kraft.
Für tragbare Feuerlöscher gelten ab da folgende Regeln und Übergangsfristen:
- Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher nur noch bis 23. Oktober 2026 zulässig
- Ausnahme: PFAS-haltige alkoholbeständige Schäume dürfen bis 23. April 2027
- verwendung bestehender PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis 31. Dezember 2030 bzw. bis zum nächsten Löschmitteltausch
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