Information zum Verbot von PFAS-haltigen Löschschaum, Stand 10.10.2025

Die Verwendung von Schaumfeuerlöschern mit Per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) wird durch eine Regulierung verboten. Diese tritt ab 23.10.20205 in Kraft.

Für tragbare Feuerlöscher gelten ab da folgende Regeln und Übergangsfristen:

  • Inverkehrbringen PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher nur noch bis 23. Oktober 2026 zulässig
  • Ausnahme: PFAS-haltige alkoholbeständige Schäume dürfen bis 23. April 2027
  • verwendung bestehender PFAS-haltiger tragbarer Feuerlöscher bis 31. Dezember 2030 bzw. bis zum nächsten Löschmitteltausch

Weiterführende externe Links:

 

Der Inhalt wird nicht regelmäßig aktualisiert.